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[quote][i]Original von Blümchentante[/i]
 Danke  , aber sollte ich nochmal den Gewerbetreibenden anhören?[/quote]

So wie ich das verstanden habe, ist ja die Anhörung gerade erst erfolgt und daraufhin kam ganz klassich die Abmeldung (weil sie meinen, sie kämen dann um eine GU herum). Wenn dem so ist, dann muss nicht nochmal angehört werden und es kann jetzt die GU erfolgen, wogegen er dann wie SteBa schon geschrieben hat, ja Widerspruch einlegen kann.



Gepostet am 28.01.2021 um 14:26 von:
Benutzer: Roesje
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=119366#post119366


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