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Wann war denn die letzte Anhörung?

Wenn die sage ich mal nicht länger als 3 Monate zurückliegt und die aktuelle Rückstandsaufstellung keine erhebliche Besserung aufweist, würde ich den (ehemaligen) Gewerbetreibenden nicht nochmal anhören.

Er kann ja dann, wenn er meint, Rechtsmittel gegen die Gewerbeuntersagungsverfügung einlegen.

Viele Grüße

SteBa



Gepostet am 28.01.2021 um 13:31 von:
Benutzer: SteBa
Der Original-Beitrag :
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