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» Gewerbeuntersagung nach Gewerbeabmeldung «

Ein freundliches Hallo in die Runde,
meine Frage bezieht sich auch auf das Thema Gewerbeuntersagung.
Ich habe eine Gewerbeuntersagung eingleitet, div. Behörden angehört. Die erfolgten Rückmeldungen erhärteten die Annahme, dass eine Gewerbeuntersagung dringend geboten ist. Nun erfolgte die Anhörung des betroffenen Gewerbetreibenden. Es kam keine Stellungnahme zum Sachverhalt sondern eine Gewerbeabmeldung. Nun sind die offenen Forderungen des Finanzamtes und der Deutschen Rentenversicherung Bund in einer Höhe, dass ich der Auffassung bin, das Gewerbe zu untersagen. Es muss noch gesagt werden, dass dieser Gewerbetreibende immer wieder mal ein Gewerbe anmeldet und recht schnell auch wieder abmeldet und dabei werden die Rückstände immer höher. Für mich ist es offensichtlich, dass hier keine gewerberchtliche Zuverlässigkeit vorliegt und das Gewerbe für die Zukunft zu untersagen ist. Bin gespannt auf die Rückmeldungen.
Beste Grüße von der Blümchentante



Gepostet am 28.01.2021 um 11:05 von:
Benutzer: Blümchentante
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