Forum-Gewerberecht

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[quote][i]Original von K.Eckhof[/i]
Guten Morgen,
ich ändere in GESO ja nicht die Gewerbemeldungen sondern aktualisiere nur den Datensatz z.B. wenn der Gewerbetreibende seinen Wohnsitz gewechselt hat oder füge dem Datensatz z.B. neue Geschäftsführer hinzu (von denen wir ja ohnehin nicht alle persönlichen Daten aus dem HR-Auszug bekommen) oder deaktiviere nicht mehr tätige GF.

Also ist es auch nicht möglich, entsprechende Informationen per Datenübermittlung weiterzugeben. Oder auf welchem Weg soll der Informationsfluss erfolgen?
Ich kann doch nicht alle anschreiben  Kopfkratz  

Bisher habe ich grundsätzlich niemals die eingereichte Gewerbemeldung geändert, es sei denn, hier waren Fehler in der Meldung zu berichtigen.

Müssten wir dann eine Ummeldung von Amts wegen anlegen und die Daten übermitteln? Das würde aber sicher an fehlenden Personendaten und am Ummeldedatum scheitern.

Oder weiß ich im Zweifel nichts von den Veränderungen und aktualisiere die Daten nicht mehr? Ich bin ja nicht verpflichtet, Melderegisterabgleiche zu fahren oder regelmäßig die Handelsregisterbekanntmachungen zu lesen.
Dann spare ich mir jede Menge Arbeit, die sonst zusätzlich entstehen würde.

Dann blieben "nur" noch die Informationen, die wir von den Firmen selbst bekommen.

Ich bin gespannt auf die Beiträge, die hier zu diesem Thema eingehen.[/quote]

Ich mache das mittlerweile per Korrekturmeldung. In GEVE habe ich die Möglichkeit, nach Änderungen, die ich v.A.w. eingetragen habe, noch anzuklicken, dass es sich um eine Korrektur handelt. Hiernach kann ich die geänderte Anmeldung nochmal per DÜ auf den Weg bringen. Bisher habe ich allerdings den Gewerbetreibenden nichts darüber geschickt. Mal schauen, wie ich das zukünftig handhabe.

Der Klassiker solcher Änderungen ist der GF-Wechsel. Die Handelsregisterabfragen mache ich 1x/Monat. Bei GF-Wechsel schreibe ich dann die Unternehmen an und bitte freundlichst um Vervollständigung der Daten, da ja Privatanschriften, Geburtsort etc. regelmäßig nicht im HR drin stehen, die ich aber im Gewerberegister brauche. Entweder habe ich dann Glück, und die Unternehmen teilen mir die Daten mit. Wenn ich Pech habe und keiner reagiert, versuche ich die Daten v.A.w. zu ermitteln, da ich ja leider keine Rechtsgrundlage habe, die Unternehmen zu zwingen. Gelingt mir auch das nicht, bin ich mittlerweile so frei, in den entspr. Datenfeldern sodann "unbekannt" einzutragen. Wenn der Gesetzgeber meint, da keine Verpflichtung schaffen zu müssen, dann ist das halt so. Wird dann in dem Moment spannend, wenn gegen GF oder Unternehmen Untersagungsverfahren zu führen sind.

Ummeldung v.A.w. ist rechtlich nicht möglich. Bei nicht anzeigepflichtigen Vorgängen, die jedoch eigentlich wichtige Vorgänge sind (wie z.B. die Erfassung der korrekten Personendaten von Geschäftsführern) werbe ich höchstens dafür, doch vielleicht eine freiwillige Ummeldung zu machen. Meine Argumente: Gewerbebescheinigung wird aktuell ausgestellt, was bei Zulassung etc. den Gewerbetreibenden weiterhilft.
Wenn das Unternehmen aber nicht will, dann ist das so und ja, dann habe ich im Zweifel irgendwann ein Gewerberegister mit veralteten und falschen Daten.

Aber solange der Gesetzgeber nicht kapiert, dass die Bürger nicht so motiviert sind, immer alles zu melden oder auf amtliche Schreiben zu reagieren und uns mehr rechtliche Möglichkeiten schafft, ein aktuelles sowie korrektes Gewerberegister zu führen, solange wird eben das gemacht, was geht und der Rest fällt halt durchs Raster. Ist mir mittlerweile schnurz.



Gepostet am 13.01.2021 um 10:40 von:
Benutzer: Roesje
Der Original-Beitrag :
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