Forum-Gewerberecht

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Guten Morgen,
ich ändere in GESO ja nicht die Gewerbemeldungen sondern aktualisiere nur den Datensatz z.B. wenn der Gewerbetreibende seinen Wohnsitz gewechselt hat oder füge dem Datensatz z.B. neue Geschäftsführer hinzu (von denen wir ja ohnehin nicht alle persönlichen Daten aus dem HR-Auszug bekommen) oder deaktiviere nicht mehr tätige GF.

Also ist es auch nicht möglich, entsprechende Informationen per Datenübermittlung weiterzugeben. Oder auf welchem Weg soll der Informationsfluss erfolgen?
Ich kann doch nicht alle anschreiben  Kopfkratz  

Bisher habe ich grundsätzlich niemals die eingereichte Gewerbemeldung geändert, es sei denn, hier waren Fehler in der Meldung zu berichtigen.

Müssten wir dann eine Ummeldung von Amts wegen anlegen und die Daten übermitteln? Das würde aber sicher an fehlenden Personendaten und am Ummeldedatum scheitern.

Oder weiß ich im Zweifel nichts von den Veränderungen und aktualisiere die Daten nicht mehr? Ich bin ja nicht verpflichtet, Melderegisterabgleiche zu fahren oder regelmäßig die Handelsregisterbekanntmachungen zu lesen.
Dann spare ich mir jede Menge Arbeit, die sonst zusätzlich entstehen würde.

Dann blieben "nur" noch die Informationen, die wir von den Firmen selbst bekommen.

Ich bin gespannt auf die Beiträge, die hier zu diesem Thema eingehen.



Gepostet am 13.01.2021 um 10:07 von:
Benutzer: K.Eckhof
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=119257#post119257


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