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 Moin    Moin   und    

Sehe es genauso wie Koll. Schmidt.

Doch gebe ich zu bedenken:
Wie schaffe ich einen begründeten Verdacht? Finde ich Hinweise auf eine
entsprechende Vermittler- bzw. Nachweistätigkeit z. B. auf der Internetseite des Vermittlers?
Es muss sich schon um konkrete, auf den Fond bezogene Angaben (Zusammensetzung, Risikoverteilung,
Anlagespektrum usw.) handeln; allgemeine Angabe zum angebotenen Fond reichen nicht aus.

In diesem Fall wäre selbstverständlich die Vorlage eines förmlichen Berichts zu fordern.

Vielleicht hilft's ja weiter. Hätte da auch noch einen Vordruck anzubieten; kurze PN reicht.

Gruß
Frank F. aus K.



Gepostet am 06.03.2007 um 12:40 von:
Benutzer: Stadt Kassel*Fricke
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=11923#post11923


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