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Guten Tag,

ich hatte hier letztens eine vergleichbare Gewerbeanzeige ("Internationaler Geldtransfer RIA"). Habe mich daraufhin auch an die BaFin gewandt, die mich dann an die Bundesbank verwiesen haben. Von dort bekam ich dann folgende Antwort:

"Nach Ihrer Angabe könnte es sich bei der beabsichtigten Tätigkeit um das Finanztransfergeschäft i.S.v. § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 ZAG handeln, für das eine Erlaubnis nach § 10 Abs. 1 ZAG erforderlich ist, die vor der Geschäftsaufnahme erteilt sein muss."

Ich hab den Herrn dann an die Bundesbank verwiesen  smile  



Gepostet am 06.01.2021 um 15:52 von:
Benutzer: Hochi89
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