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Hallo,

bei uns ist heute auch jemand mit der Frage gekommen, dass er ein Gewerbe "Geldtransfer" anmelden möchte. Gehört das zu den Finanzdienstleistungen nach § 34 f GewO?

Ich würde ihn gerne erst mal an die IHK verweisen.



Gepostet am 06.01.2021 um 09:32 von:
Benutzer: C. Schröder
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=119224#post119224


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