Forum-Gewerberecht
» Online Spielhalle oder Hybrid Spielhalle? «
[B]Was ist passiert?[/B]
Seit dem 15.12.2020 gibt es nach nunmehr 65 Jahren „eingleisiger Spielverordnung“ ein zweites Gleis, nämlich die Online-Spielverordnung auch „Gemeinsame Leitlinie“ genannt.
Was bedeutet das für einen Automatenaufsteller?
In dieser ist exakt geregelt, wie es abzulaufen hat und das wertvollste für die „Deutschen Automatenaufsteller“ ist, dass es sich um eine gemeinsame Leitlinie aller Bundesländer handelt. Dies macht Malta und Schleswig-Holstein zu einem Auslaufmodell und die heimische Automatenwirtschaft bekommt das langersehnte 2.Standbein. In Corona Zeiten und wirklich ausufernden Vergnügungssteuersätzen ein echter Lichtblick. Doch halt, bevor man in den Genuss der „Online-Taler“ bekommt ist ein Weg zum örtlichen Gewerbeamt vonnöten.
Dort ist eine Gewerbe-Ummeldung mit Formblatt GewA 2 nach § 14 GewO oder § 55c GewO erforderlich. Auf der 2.Seite unter Punkt 18 ist dann folgender Text zu beantragen:
[COLOR=blue]Anbieten von Online-Spielinhalten gemäß „Gemeinsame Leitlinien der obersten Glücksspielaufsichtsbehörden der Länder in Bezug auf Angebote von virtuellen Automatenspielen und Online-Poker auf Grundlage des Umlaufbeschlusses der Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien vom 08.September 2020.“[/COLOR]
Ist dies erledigt, dann noch eben schnell zur Hausbank und dort ein neues Unterkonto errichten, denn nur mit einem reinen Online-Konto, worüber alle Einnahmen laufen und natürlich auch die Gewinne der Online-Spielgäste auszuzahlen sind ist man Regelkonform.
[B]Man hat die Wahl – Online oder Hybrid, oder worin liegt der Unterschied?[/B]
Online, das bedeutet man kauft sich eine Plattform (Beispielplattformen mit und ohne Terminalanbindung: [URL]www.sunny-play.de[/URL] oder [URL]www.loewen-play.de[/URL]) und bietet darüber seinem Kundenkreis Online Spielinhalte an. Bei beiden genannten Beispielen sind alle Einzahlmöglichkeiten über Tankstellen, Kioske, Sofort-Überweisung oder Kreditkarten fertig eingerichtet. Mit Hybrid hat man eine zusätzliche Option, nämlich das Aufstellen von Kiosk-Terminals (nicht zu verwechseln mit Internet-Terminals). Hier kann ein bereits registrierter Spielgast sein Spielerkonto aufrufen und dann spielen. Ein und Auszahlungen sind an diesen Terminals nicht zulässig. Solche Vorgänge sind dann an der Spielhallen oder Ladentheke vorzunehmen. Gerade das vielerorts vermisste 3.Gastrogerät kann so wieder aufgestellt werden. Bei den Terminals gibt es fertige, wie auch Bausätze zu kaufen.
[B]Steuern:[/B]
Hier ist die vom Spieler bezahlte Umsatzsteuer abzuführen. Vergnügungssteuer oder ähnliches gibt es noch nicht, aber keine Sorge die neue Behörde in Magdeburg wird dies spätestens ab 2026 mit den Ländern aushandeln.
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Gepostet am 29.12.2020 um 12:38 von:
Benutzer: catweazle
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=119196#post119196
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