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[quote][i]Original von spreen[/i] Die Co. KG übernimmt in diesem fiktiven Fall die gewerbliche Tätigkeit und muss dann angemeldet werden.[/quote]
Das ist so nicht korrekt. Die (GmbH & Co.) KG kann (im Bereich der Gewerbeordnung) nicht Gewerbetreibende sein, da sie keine eigene Rechtspersönlichkeit hat.
Gewerbetreibende ist vielmehr die GmbH (siehe mein obiger Beitrag).



Gepostet am 16.12.2020 um 12:15 von:
Benutzer: Thomas Mischner
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=119144#post119144


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