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Hallo aus Bad Fallingbostel,

das unterschreibe ich so nicht. Die GmbH ist als Komplementärin einer GmbH und Co. KG die Gewerbetreibende für die Tätigkeiten der KG.
Eine Verwaltung eigenen Vermögens kann ich nicht erkennen.

Wenn also die GmbH und Co.KG eine gewerberechtlich relevante Tätigkeit ausübt, muss die GmbH das Gewerbe mit dieser Tätigkeit anmelden.

Regina Runge



Gepostet am 16.12.2020 um 12:05 von:
Benutzer: Runge
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