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 Moin  

Es kommt in dieser Konstellation auf die Tätigkeit der GmbH an. Wenn diese nur als Komplementärin der GmbH & Co. KG auftritt und keine gewerberechtlichen Tätigkeiten ausübt, verwaltet die GmbH lediglich das eigene Vermögen und überlässt der GmbH & Co. KG die gewerberechtliche Tätigkeit. In diesem Fall ist die Gewerbeanmeldung [U]nicht[/U] notwendig.
Sobald die GmbH selbst als Gewerbetreibende tätig werden möchte, ist auch eine Anmeldung der Tätigkeit notwendig.

Liebe Grüße aus Köln

 Bye!  



Gepostet am 16.12.2020 um 11:40 von:
Benutzer: spreen
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=119137#post119137


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