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 Moin  

Der Änderungsantrag in Bearbeitung ist lediglich für die Behörden einsehbar. Die Gewerbebetriebe müssen die Änderung noch beantragen, bevor diese durch die Behörde übernommen werden kann.

Ich denke mal, dass damit die Fehlerquote gering gehalten werden kann. Der Gewerbebetrieb trägt die Änderung ein, die Behörde schaut, ob diese richtig ist und lässt ggfls. die Fehler korrigieren. Dann kann der Betrieb die Änderung ggfls. korrigiert beantragen. (das ist mir jetzt so gerade spontan eingefallen, nachdem mir auch die Mitarbeiter des Bewacherregisters den Grund dafür nicht sagen konnten oder wollten)

 Bye!  



Gepostet am 11.12.2020 um 11:31 von:
Benutzer: spreen
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=119105#post119105


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