Forum-Gewerberecht
» § 16 Abs. 3 HwO - Musterbescheid «
zusammen,
ein Tipp: Nicht jedes Thema eignet sich zur Behandlung im offenen für jedermann einsehbaren Forenbereich.
Aber zur Sache: Sofortvollzug meint, dass das Einlegen eines regulären Rechtsmittels keine aufschiebende Wirkung entfaltet. Deswegen besteht zwischen Fristsetzung und Sofortvollzug meiner unmaßgeblichen Meinung nach kein Widerspruch.
Gepostet am 10.12.2020 um 09:00 von:
Benutzer: Civil Servant
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=119093#post119093
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