Forum-Gewerberecht

» § 16 Abs. 3 HwO - Musterbescheid «

Hallo zusammen,

anknüpfend an die Bescheidsvorlage von Claudia hätte ich eine Frage:

Ist bei der Tenorierung bzgl. der Einstellung der Handwerkstätigkeit eine Kombination aus Fristsetzung und Anordnung der sofortigen Vollziehung möglich ?
Ich war grundsätzlich der Meinung das eine solche Kombination nicht möglich ist, weil sich Fristsetzung und Sofortvollzug gegenseitig ausschließen.
Nun habe ich an meiner Dienststelle einen 16 III Bescheid in die Hand gedrückt bekommen, der etwas anderes sagt.

Die Tenorpunkte lauten wie folgt:


1. Die Fortsetzung des selbstständig ausgeübten zulassungspflichtigen Handwerks wird untersagt.

2. Der Adressat hat die Ausübung des selbstständig ausgeübten zulassungspflichtigen Handwerks spätestens mit Ablauf des 10. Tages nach Zustellung dieses Bescheides einzustellen.

3. Wenn Verpflichtung aus Nr. 2 nicht nachgekommen wird, wird Zwangsgeld i. H. v. x € fällig.

4. Die sofortige Vollziehung der Nrn. 1 und 2 dieses Bescheides wird angeordnet. (Nr. 3 ist kraft Gesetzes sofort vollziehbar).

5. Adressat trägt die Kosten des Verfahrens

6. Gebühren und Auslagen



Vielen Dank für eure Hilfe!



Gepostet am 04.12.2020 um 11:34 von:
Benutzer: SchwArbGewü
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=119084#post119084


Beitrags-Print by Breuer76