Forum-Gewerberecht

» Zweigniederlassung Deutschland mit Hauptniederlassung im Ausland? «

Eine AG aus der Schweiz (französisch Société Anonyme (SA)) will bei mir eine Zweigniederlassung anmelden.

Lasse ich mir dabei die Eintragung der AG in ein dortiges Handelsregister nachweisen? Eine AG besteht ja grundlegend aus einem Vorstand. Trage ich in der Anmeldung alle Vorstandsmitglieder und deren persönliche Daten ein?

Und ist es dann zwangsläufig immer eine Zweigniederlassung oder würde auch eine unselbständige Zweigstelle in Betracht kommen?

Über kurzfristige Hilfe wäre ich sehr dankbar. Allen ein schönes Wochenende.



Gepostet am 20.11.2020 um 11:42 von:
Benutzer: Marcel Fromm
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=119026#post119026


Beitrags-Print by Breuer76