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» Trageerlaubnis «

ein herzliches hallo von der schönen ostsee...
immer wieder bin ich begeistert von der schnellen hilfe die man hier bekommt, deshalb mal wieder eine frage:

wir haben ende märz eine veranstaltung die gem. § 69 GewO festgesetz wird. am abend wird dann noch in einem festzelt etwas musik zum tanzen angeboten. für das festzelt wurde angkündigt, dass ein security-mann eingesetzt wird. dieser beantragt jetzt bei uns eine trageerlaubnis für eine art gasspray. zusätzlich hat er noch einen wachhund dabei.
bekommt er die trageerlaubnis von der örtlichen ordnungsbehörde??
brauch er für den hund eine erlaubnis??

danke schon mal im voraus!!!



Gepostet am 06.03.2007 um 08:11 von:
Benutzer: Ziska
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=11902#post11902


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