Forum-Gewerberecht
» Gewerbe anmelden Zeilen 1,2 und 3 «
[quote][i]Original von B.R.[/i]
Das ist mir schon klar, dass der Name dazu genannt werden muss.Meine Frage war, ob die Geschäftsbezeichnung zusätzlich bei der Gewerbeanmeldung eingetragen wird.[/quote]
Kann, muss nicht.
Wenn der Gewerbetreibende einen Phantasienamen/Geschäftsbezeichnung bei Anmeldung angibt, wird diese Bezeichnung eingetragen, wenn er keine angibt, dann nicht, weil rechtlich nicht erforderlich. Es ist eine freiwillige Angabe.
Gepostet am 20.11.2020 um 07:21 von:
Benutzer: Roesje
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=119014#post119014
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