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» Warenautomat mit Getränken u. verpackten Lebensmitteln «

Hallo zusammen,

vielleicht könnt Ihr mir weiter helfen. Ein Winzer möchte auf seinem eigenen Grundstück einen Automaten (gekauft oder mieten) mit eigenem Wein, Traubensaft sowie zugekauften Waren wie Eier, Dosenwurst o.ä. verpackte Lebensmittel als Abverkauf aufstellen (Jugendschutz sei gewährleistet).
Unabhängig von einer evtl. baurechtlichen/lebensmittelrechtlicher Klärung ist meine Frage an euch, reicht hier eine Gewerbeanmeldung oder ist hier auch noch eine Erlaubnis als Automatenaufsteller für diesen einen Warenautomat notwendig.

Für Eure Hilfe bereits jetzt vielen Dank! :-)



Gepostet am 19.11.2020 um 17:29 von:
Benutzer: KB
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