Forum-Gewerberecht

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Das ist mir schon klar, dass der Name dazu genannt werden muss.Meine Frage war, ob die Geschäftsbezeichnung zusätzlich bei der Gewerbeanmeldung eingetragen wird.

Das Thema wird von den IHKs übrigens sehr unterschiedlich behandelt.Bei der IHK Regensburg heisst es, Geschäftsbezeichnungen sind Etablissementbezeichnungen:

"Geschäftsbezeichnungen – auch Etablissementbezeichnungen genannt – sind Wahlnamen, die eine wesentliche wirtschaftliche Bedeutung haben können. Sie dienen der Kennzeichnung des Geschäftslokals und sind demnach objektbezogen"

[URL]https://www.ihk-regensburg.de/hauptnavigation/fachthemen/recht/handels
-firmen-und-gesellschaftsrecht/handelsregister-und-firmenname/geschaeftsbez
eichnung-kleingewerbetreibende-1321996[/URL]

Bei der IHK Ostbranndenburg heisst es dagegen, dass Etablissementbezeichnungen nur eine Form der Gescghäftsbezeichnung sind:

"Formen von Geschäftsbezeichnungen
Geschäftliche Bezeichnungen sind Namen, die der Inhaber zur Bezeichnung des Unternehmens, des Geschäfts oder seiner Produkte wählt, um sich vom Wettbewerb abzugrenzen. Sie sollen also auffallend, einprägsam und werbewirksam sein. Die Ausprägung ist äußerst vielfältig. Sie reicht von den typischen Etablissementbezeichnungen, die in einigen Branchen üblich sind (z. B. "Rathaus-Apotheke", "Zum Goldenen Lamm", "Uschi’s Woll-Lädchen"), über Fantasiebegriffe, Schlagwörter, Buchstaben- und Zeichenfolgen bis hin zu Kombinationen aus Namen und Branchenbegriffen ("Müller Marketing"; "Holz Schmeling"). Auch Domainnamen oder Logos können eine Geschäftsbezeichnung darstellen. "

[URL]https://www.ihk-ostbrandenburg.de/zielgruppeneinstieg-gruender/recht/h
andelsrecht/geschaeftsbezeichnung-oder-firma-2372934[/URL]



Gepostet am 19.11.2020 um 17:19 von:
Benutzer: B.R.
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=119011#post119011


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