Forum-Gewerberecht

» Gewerbe anmelden Zeilen 1,2 und 3 «

[quote][i]Original von B.R.[/i]
Es handelt sich nicht um einen Phantasienamen, sondern um eine Geschäftsbezeichnung.
Etablissement sind eine Form der Geschäftsbezeichnung[/quote]

Lieber interessierter Bürger,

Rechtlich sind Geschäftsnamen von nicht eingetragenen Einzelunternehmen nicht geschützt. Das Tragen eines Firmennamens ist den im Handelsregister eingetragenen Unternehmen vorbehalten.
Daher kann man sich als n.e. Einzelunternehmer gerne "Onlinehandel Müller" nennen, aber muss sich als Inhaber in Geschäftsbriefen etc. stets mit benennen, da die Geschäftsbezeichnung zum einen jederzeit geändert werden kann und zum anderen nicht geschützt ist. Hier ist auch an Namensrechte etc. zu denken.

Daher ist der Eintrag eines Geschäftsnamens im örtl. Gewerberegister lediglich ein Phantasiename (bis November 19 auch so im Gewerberegister benannt).

Das meinte der Kollege.

Weitere Informationen zu Möglichkeiten für nicht eingetragene Gewerbetreibende, eine Geschäftsbezeichnung zu führen, erhalten Sie in der Regel von der IHK.



Gepostet am 19.11.2020 um 16:10 von:
Benutzer: Roesje
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=119009#post119009


Beitrags-Print by Breuer76