Forum-Gewerberecht

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Hallo lieber Freund oder liebe Freundin aus der Exekutive,

also wir lassen das Feld immer leer und wollen das restriktiv handhaben.
Das Führen eines Phantasienamens ist eben nur juristischen Personen und eingetragenen Kaufleuten möglich.

So ganz strikt sehen wir es dann aber doch nicht. Etablissementbezeichnungen (Gaststätten, Apotheken, Frisöre) oder die von den GmbHs vertretenen Marken in unserem Fabrikverkaufszentrum tragen wir dann dort ein.

Für uns ist das Feld eher eine Hilfe beim straßenweise Durchforsten des Registers. So kommt es schneller zu Aha-Effekten.



Gepostet am 19.11.2020 um 09:41 von:
Benutzer: Jannes
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=119003#post119003


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