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» ERstellen von Drehpläne, Vorstoppem des Drehbuches «

Hallo,

ich würde die Tätigkeit vergleichbar der eines Regieassistenten einordnen. [URL=https://berufenet.arbeitsagentur.de/berufenet/bkb/73948.pdf]Berufsinfo
rmation[/URL]
Weil es sich hier um einen Weiterbildungsberuf mit Prüfung bei der IHK handelt, komme ich auch bei den hier vorliegenden Tätigkeiten zum Ergebnis, dass es sich weder beim Erstellen von Drehplänen noch beim Vorstoppen des Drehbuchs um eine freiberufliche Tätigkeit handelt.

Grüße
HBinder



Gepostet am 12.11.2020 um 14:04 von:
Benutzer: HBinder
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=118980#post118980


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