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» ERstellen von Drehpläne, Vorstoppem des Drehbuches «

[quote][i]Original von Ord II 10[/i]
Greenhorn: Vorstoppen des Drehbuches bedeutet kurz gefasst die Zeitermittlung der einzelnen Szenen[/quote]
Zumindest dieser Teil der oben genannten Tätigkeiten dürfte dann wohl eher keine freiberufliche Tätigkeit sein. Zumindest vermag ich hier nichts erkennen, was darauf hinweisen könnte. Inwiefern bestehen denn hier konkret Zweifel daran, dass es sich um eine gewerbliche Tätigkeit handelt?



Gepostet am 11.11.2020 um 17:30 von:
Benutzer: Greenhorn
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=118972#post118972


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