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» ERstellen von Drehpläne, Vorstoppem des Drehbuches «

Hallöchen,

ich habe mal eine Frage zu folgenden Tätigkeiten.
"Erstellen von Drehpläne"
"Vorstoppen des Drehbuches".

Handelt es sich dabei um nach § 14 GewO anzeigepflichtige Tätigkeiten oder sind das Freiberuflertätigkeiten?

LG



Gepostet am 11.11.2020 um 14:02 von:
Benutzer: Ord II 10
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=118965#post118965


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