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» ERstellen von Drehpläne, Vorstoppem des Drehbuches «
Hallöchen,
ich habe mal eine Frage zu folgenden Tätigkeiten.
"Erstellen von Drehpläne"
"Vorstoppen des Drehbuches".
Handelt es sich dabei um nach § 14 GewO anzeigepflichtige Tätigkeiten oder sind das Freiberuflertätigkeiten?
LG
Gepostet am 11.11.2020 um 14:02 von:
Benutzer: Ord II 10
Der Original-Beitrag :
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