Forum-Gewerberecht

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Hallo,

mit der formlosen Eingangsbestätigung erfülle ich lediglich die 3 - Tagesfrist des § 15 GewO.
Sie enthält nur folgenden Inhalt:

Hiermit bestätige ich Herrn/Frau XY den Eingang ihrer Gewerbeanzeige.

Keine Angaben zum Betrieb, zur Tätigkeit usw.

Damit kann die Person in der Regel kein Konto eröffnen, keine Karte bei der Metro, keine Leasingverträge abschliessen usw. Dies Behörden oder Institutionen verlangen einen ausführlichen "Gewerbeschein".

Erst nach Prüfung gibt es dann die "echte" Bestätigung mit allen Angaben, Unterschrift und Siegel.

Wie gesagt, wir sprechen von Ausnahmefällen bei denen weitere Prüfungen erforderlich sind, oder z.B. der Verdacht der Scheinselbständigkeit besteht.



Gepostet am 10.11.2020 um 15:26 von:
Benutzer: Maliklaus
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=118955#post118955


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