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Vielleicht ist das auch eine Frage der Perspektive.
Eine Stadt/Gemeinde hat das ist der Tat nicht zu prüfen.
Wir als Kreis (Verfolgungsbehörde) im Rahmen von Owi.-Verf. hingegen schon und an der Stelle ist es in der Tat nicht möglich, das an die HWK "abzutreten". Wohl kann man sie "gutachterlich" einbinden.
Gepostet am 10.11.2020 um 09:40 von:
Benutzer: Civil Servant
Der Original-Beitrag :
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