Forum-Gewerberecht

» Tätigkeit "Barber-Shop" «

Vielleicht ist das auch eine Frage der Perspektive.

Eine Stadt/Gemeinde hat das ist der Tat nicht zu prüfen.

Wir als Kreis (Verfolgungsbehörde) im Rahmen von Owi.-Verf. hingegen schon und an der Stelle ist es in der Tat nicht möglich, das an die HWK "abzutreten". Wohl kann man sie "gutachterlich" einbinden.



Gepostet am 10.11.2020 um 09:40 von:
Benutzer: Civil Servant
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=118949#post118949


Beitrags-Print by Breuer76