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@Delius, dem kann ich nicht so ganz beipflichten, denn es ist die für die Verfolgung und Ahndung zuständige Stelle, die den Sachverhalt aufzuklären und die Beweisführung anzutreten hat. Dass man sich dabei der Expertise der HWK bedienen kann, liegt nahe, an der Zuständigkeit auf Verfolgungsbehördenseite ändert das aber nichts.

Beste Grüße
   
CS



Gepostet am 10.11.2020 um 08:38 von:
Benutzer: Civil Servant
Der Original-Beitrag :
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