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Hallo aus Helmstedt
@domar
Davon würde ich die Finger lassen, da diese Qualifizierung nur von den Handwerkskammen vorgenommen werden können. Diese entscheiden, ob und in welchem Umfang ein Handwerk vorliegt.
Wir haben erstmal nur zu bestätigen und ggfls. später nach § 15 GewO zu handeln.
Mit Grüßen aus Helmstedt
Gepostet am 10.11.2020 um 08:03 von:
Benutzer: Delius
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=118945#post118945
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