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Es sollte über dien bisherigen Hilfestellungen hinaus geprüft werden, ob es sich vielleicht nicht auch um einen "unerheblichen Nebenbetrieb" handeln könnte. Das heißt, dass man die Umsätze genauer prüft was Verkauf und was Handwerksleistung ist. Wäre die Handwerksleistung 10% des Gesamtumsatzes, dann würde ich die Finger davon lassen.

Zumindest sollte der Begriff "unerheblicher Nebenbetrieb" in den Akten abgearbeitet werden.



Gepostet am 10.11.2020 um 06:33 von:
Benutzer: domar
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