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 Moin  

Es gibt dazu eine Rechtsprechung vom Verwaltungsgericht Düsseldorf vom 06.07.2018, AZ: 3 K 15639/17.
Hier wurde u.a. darauf eingegangen, dass es sich bei dem Bereich der „Herrenhaarschnitte“ um eine wesentliche Teiltätigkeit des Friseur-Handwerks handelt und somit einer Eintragung in die Handwerksrolle bedarf.

Viele Grüße
Nicole LOS



Gepostet am 09.11.2020 um 08:45 von:
Benutzer: Nicole LOS
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=118938#post118938


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