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bei uns in Hessen haben die Kreishandwerkerschaft und die Innung der Frisöre ein Auge auf die Barbershops. Tatsächlich fehlt denen nicht selten die Eintragung in die Handwerksrolle. Das wäre ein Verstoß gegen die Handwerksordnung oder - je nach Umfang - sogar auch Schwarzarbeit im Sinne des § 8 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe e) SchwarzArbG.

Insofern erscheint es sinnvoll, den Kreis mit ins Boot zu holen, denn der ist in den meisten Bundesländern zuständig.

   
CS



Gepostet am 06.11.2020 um 12:33 von:
Benutzer: Civil Servant
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