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Falls der Barber-Shop auch Friseurdienstleistungen anbietet, ist dafür zwingend die Eintragung in die Handwerksrolle erforderlich. Am Besten sich deswegen mal mit der zuständigen Handwerkskammer in Verbindung setzen.

Gewerberechtlich müssen alle ausgeübten Tätigkeiten auch entsprechend angemeldet werden. Ist der Barber-Shop in den Beauty-Salon integriert, dann können diese Tätigkeiten in einer Gewerbeummeldung erfasst werden.

Viele Grüße

SteBa



Gepostet am 06.11.2020 um 11:01 von:
Benutzer: SteBa
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=118936#post118936


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