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Guten Morgen liebe Forenmitglieder,

ein Geschäft bei uns hat zum Gegenstand "Beauty-Salon, Verkauf von zugehörigen Kosmetikprodukten".. Nun ist durch eine örtliche Überprüfung aufgefallen, dass dieser Laden auch Tätigkeiten als Barber anbietet.

Leider habe ich das Internet und die Seite der IHK bzgl. evtl. Handwerkspflicht durchforstet und nichts gefunden  unglücklich  

Würdet ihr die Tätigkeit des Barber in dem Beauty-Salon integriert sehen oder zur Ummeldung auffordern? Ich bin mir auch nicht sicher ob ich es vielleicht auch als Teil der Friseurtätigkeit sehen soll..  Weißnicht    verwirrt  

Vielen Dank schon mal für eure Hilfe  Danke  

Viele Grüße und bleibt gesund  smile  
LauraK.



Gepostet am 06.11.2020 um 09:37 von:
Benutzer: LauraK.
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