Forum-Gewerberecht
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Guten Morgen liebe Forenmitglieder,
ein Geschäft bei uns hat zum Gegenstand "Beauty-Salon, Verkauf von zugehörigen Kosmetikprodukten".. Nun ist durch eine örtliche Überprüfung aufgefallen, dass dieser Laden auch Tätigkeiten als Barber anbietet.
Leider habe ich das Internet und die Seite der IHK bzgl. evtl. Handwerkspflicht durchforstet und nichts gefunden
Würdet ihr die Tätigkeit des Barber in dem Beauty-Salon integriert sehen oder zur Ummeldung auffordern? Ich bin mir auch nicht sicher ob ich es vielleicht auch als Teil der Friseurtätigkeit sehen soll..
Vielen Dank schon mal für eure Hilfe
Viele Grüße und bleibt gesund
LauraK.
Gepostet am 06.11.2020 um 09:37 von:
Benutzer: LauraK.
Der Original-Beitrag :
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