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Die letzte Frage würde mich auch interessieren.
In einigen Satzungen steht häufig "die Stadt X betreibt einen Wochenmarkt als öffentliche Einrichtung.
Kann man auch ohne Festsetzung einfach den § 67 GewO Wochenmarkt geltend machen?

Dürfen die Gemeinden nun einfach auf Grundlage einer Satzung einen Wochenmarkt durchführen?
Ich mein, ohne Festsetzung gelten halt die Marktprivilegien nicht. Aber darf man trotzdem die ganzen Vorschriften zu Wochenmärkten nutzen?



Gepostet am 27.10.2020 um 11:39 von:
Benutzer: GewerbePlbg
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https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=118890#post118890


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