Forum-Gewerberecht

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Mal stupide durchprüf:

- selbständige Tätigkeit:
Produkttester erbringt Dienstleistung; er kauft und bewertet. Die Dienstleistung liegt in der Rezension
- dauerhaft:
er möchte es längerfristig ausüben (gehe ich mal von aus)
- Gewinnerzielungsabsicht:
der Gewinn ist das erworbene Produkt, die Kaufpreiserstattung ist nur kostendeckend.

Verwaltung eig. Vermögens sehe ich hier gar nicht. Er kauft schließlich kein Produkt und verwaltet das bloß, sondern die gewerbliche Dienstleistung ist ja wenn, das Schreiben einer Rezension bzw. einer guten Bewertung. Hierfür muss er Zeit aufwenden und erhält im Gegenzug für seine Dienstleistung die Kaufpreiserstattung und das Produkt. Ohne das Produkt zu behalten, würde das Ganze keinen Sinn ergeben. Niemand bemüht sich wohl und schreibt Bewertungen, wenn man nichts dafür bekommt (was der Fall wäre, wenn lediglich der gezahlte Kaufpreis erstattet werden würde).

Nach allgemeinen Merkmalen handelt es sich daher um ein Gewerbe. Fraglich ist folglich nur, ob es evtl. im Bagatellbereih liegt...ergo: Was sind das für Produkte, die da gekauft und bewertet werden? Immer nur Kleinigkeiten wie ein USB-Stick, ein Taschenbuch o.ä., oder geht es hier vielleicht auch um hochwertige Güter (Smartphones, hochpreisige Markenkleidung etc.)?

Das würde ich mit abklopfen und hiernach entscheiden.



Gepostet am 22.10.2020 um 14:09 von:
Benutzer: Roesje
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