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Hallo zusammen,

wir wurden als Gewerbemeldestelle gefragt, ob die Tätigkeit "Produkttester" auch einer Gewerbeanmeldung bedarf. Zum Sachverhalt:

Jemand bestellt z.B. bei Amazon Produkte, zahlt diese zunächst selbst. Nach Erhalt des Artikels schreibt er eine Rezension und bekommt dann das Geld zurück und darf zusätzlich das Produkt behalten.

Da letztendlich das Produkt der Gewinn ist würde ich schon von einer Gewinnerzielungsabsicht ausgehen.
Wir haben uns aber gefragt, ob es im weitesten Sinne vielleicht um die Verwaltung eigenen Vermögens geht? Wenn derjenige das Produkt erst selbst erwerbt und bezahlt, geht es ja in seinen Besitz über?!

Wie wird mit so einem Fall in anderen Gewerbestellen umgegangen?

Ich bedanke mich schon jetzt recht herzlich.
Viele Grüße

Birte Stricker



Gepostet am 22.10.2020 um 11:18 von:
Benutzer: Gewerbemeldestelle Hamm
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=118868#post118868


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