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» Jahrelang Negativerklärungen nach § 16 MabV akzeptieren? «

Hallo aus Berlin!

Es gibt zahlreiche Gewerbetreibende, die mit Tätigkeiten nach § 34c GewO hier im Gewerbeamt registriert sind - neben der nicht mehr prüfungspflichtigen Immobilienmaklerei haben diese auch noch prüfungspflichtige Tätigkeiten (Anlagenvermittler, Baubetreuer...) hier angezeigt.
Viele dieser Gewerbetreibenden reichen seit Jahren hier selbstgefertigte "Negativerklärungen" ein.

Meine Frage: Akzeptiert ihr vom Gewerbetreibenden selbst erstellte Negativerklärungen über Jahre hinaus, oder fordert ihr irgendwann eine Gewerbeummeldung (Abmeldung prüfungspflichtiger Tätigkeiten) oder Negativerklärungen,die vom Wirtschaftsprüfer erstellt sein sollen?

Bei einigen dieser Gewerbetreibenden liegt der Verdacht sehr nahe, dass diese Negativerklärungen "nicht so ganz" der Realität entsprechen....

Danke für eure Ideen!  Formulier  



Gepostet am 05.03.2007 um 15:02 von:
Benutzer: wi22
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