Forum-Gewerberecht

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Ich hatte sowas zwar noch nicht, aber pflichte Ihnen bei.

Nach Gewerberecht gehört eine Kampfkunstakademie bestimmt nicht zum landesgesetzlich geregelten Schulunterricht, den § 6 GewO meint...Die Bescheinigung spricht ja auch wohl nur von einer Umsatzsteuerbefreiung. Daher interessieren irgendwelche steuerrechtlichen Bescheinigungen nicht, eine Meinung eines Steuerberaters erfahrungsgemäß erst recht nicht und ich würde genauso eine Gewerbeanmeldung fordern wie Sie.

Zur Not sollen die klagen und ein Gericht soll es klären.

Habe auf die Schnelle dazu ein Merkblatt von der Bezirksregierung Köln googeln können:

[URL]https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/leistungen/abteilung03/34
/umsatzsteuerpflicht/merkblatt_ustg_21.pdf[/URL]

Wenn ich mir das so anschaue, hat das Thema dieser Bescheinigung nichts mit dem Regelungsinhalt des § 6 GewO zu tun.



Gepostet am 08.10.2020 um 11:55 von:
Benutzer: Roesje
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=118769#post118769


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