Forum-Gewerberecht

» Zuständigkeit bei Verdacht auf illegalem Glücksspiel «

[quote][i]Original von Meike[/i]
Hallo Horstmann,

die Frage ist sehr berechtigt, denn die "Zuständigkeiten" sind zu unterscheiden
- Aufsichts- und Untersagungsbehörde des illegalen terrestrischen Glücksspiels ist in NRW die örtliche Ordnungsbehörde
- Strafverfolgungsbehörde ist die Polizei

Da es beim §284 StGB keinen Versuchstatbestand gibt, kommt es tatsächlich sehr auf den vorliegenden Sachverhalt, die Informationen an, ob hier die Ordnungsbehörde ausschließlich zuständig ist.

VG
Meike[/quote]

... @Meike, und wenn die illegalen Glücksspieler keinen Nasen-Mundschutz trugen oder den Mindestabstand nicht einhielten, dann könnte man auch das zuständige Gesundheitsamt informieren. Ja, aber es ist schon irgendwie doof, wenn man denunzieren will und weiß nicht - wohin damit?



Gepostet am 06.10.2020 um 19:42 von:
Benutzer: Stresstest
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=118747#post118747


Beitrags-Print by Breuer76