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Das heisst im Umkehrschluss ich müsste mir, um das final feststellen zu können, die Befähigungsnachweise vorlegen lassen.
Hier aus Indien, mit amtlich anerkannter Übersetzung und ggf. Anerkennung in Deutschland?



Gepostet am 01.10.2020 um 15:12 von:
Benutzer: Therme
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=118702#post118702


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