Forum-Gewerberecht

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Mich würde mal das genaue Vorgehen der Kollegen in der Praxis interessieren, sprich:

Wie sieht so eine öffentl. Bekanntmachung im Detail aus?

Wie war das Vorgehen hausintern (Abzeichnung SB, oder über FB-Leiter oder Bgm?).

Ich hatte mal fast einen solchen Fall und wollte dann den Weg der öffentl. Bekanntmachung gehen. Der Fall erledigte sich dann, da plötzlich wieder eine Meldeadresse auftauchte und zugestellt werden konnte.

Allerdings konnte ich zu diesem Zeitpunkt feststellen, dass kein Mensch in unserem Rathaus sowas schon mal gemacht hat oder irgendeine Ahnung hatte, wie da genau vorzugehen ist...in weiser Voraussicht fände ich es daher klasse, wenn die Kollegen, die eine öffentl. Bekanntmachung eines Widerrufs bzw. eines VA's bereits durchgezogen haben, mich an ihren Kenntnissen teilhaben lassen könnten.

 Danke    anbeten  



Gepostet am 30.09.2020 um 15:14 von:
Benutzer: Roesje
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