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@Rodat:
maßgeblich ist nicht, ob die Gemeinde Einnahmen aus der Tätigkeit erzielen will, sondern ob es sich um ein Gewerbe im Sinne der GewO handelt... für mich geht die von genannte Tätigkeit über "Verwaltung eigenen Vermögens" hinaus, da der Reitstallbesitzer meist des Öfteren wechselnde Kundschaft hat und auch Beiwerk (wie Füttern, Misten etc.) angeboten wird.... also für mich wäre es ein Gewerbe im Sinne der GewO



Gepostet am 14.09.2020 um 15:27 von:
Benutzer: Stadtverwaltung Frankenthal
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