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» Geruchsbelästigungen aus Gaststätten / Imbissbetrieben «

 Danke   für den Hinweis, diese Lösung haben wir in einigen Fällen auch so praktiziert und es hat funktioniert.

Das ist aber nicht in allen Fällen so anwendbar oder umzusetzen, allein wegen dem Kontrollaufwand.

Aber was machst Du, wenn der Gewerbetreibende z.B. erklärt, dass Fenster oder Türen nur kurz zur Frischluftzufuhr geöffnet werden?

Oder aber wie stellt man fest, ob ein Geruchsabzug auch wie vorgesehen funktioniert?

Oder der Geruchsfilter?

Es geht mir in erster Linie auch um Vorschläge, wie man solch ein Problem z.B. aus technischer Sicht angehen kann.



Gepostet am 01.12.2005 um 11:55 von:
Benutzer: Gewerbeordnung Arnsberg
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