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Hallo Leutchens,

habe gerade etwas "Stress" mit unserer Handwerkskammer. Ich hatte hier eine Gewerbetreibende, die selbst Puppen strickt / näht und diese dann verkauft. Ich habe das Gewerbe normal angemeldet, ist ja nichts zulassungspflichtiges. Jetzt hat die Gewerbetreibende einen Brief der Handwerkskammer bekommen, dass sie sich in der Handwerkskammer anmelden soll, da es sich der Meinung der HWK nach um eine "Maßschneiderei" oder "Änderungsschneiderei" handelt. Bei näherer Nachfrage bekam sie die Aussage, dass sich ja "jede/r Gewerbetreibende in eine Kammer eintragen lassen muss, entweder die Industrie- und Handelskammer oder die Handwerkskammer", in ihrem Fall eben die HWK.

Ich arbeite jetzt seit gut 2 Jahren im Gewerberecht und habe das ehrlich gesagt noch nie gehört. Entweder die HWK lehnt sich hier etwas zu weit aus dem Fenster oder ich habe hier für mich gerade eine riesengroße Bildungslücke entdeckt?    

Wie seht ihr das? Muss sich "meine" Gewerbetreibende wirklich in die Handwerkskammer eintragen lassen? Ist es wirklich so, dass zum Beispiel Gewerbetreibende, die Internethandel von Zuhause betreiben, sich in die IHK eintragen lassen müssen? Bin irgendwie dadurch jetzt total durcheinander gekommen.

Freue mich auf eure Antworten  smile  



Gepostet am 31.08.2020 um 08:11 von:
Benutzer: Piano_
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