Forum-Gewerberecht
» Lotteriestaatsvertrag «
@ anders @ alsuna
Ich war an der betriebswirtschaftlichen Einschätzung der Unternehmer interessiert. Bei einer Diskussion sollte man immer alle Argumenete und Gesichtspunkte berücksichtigen. Schade, dass sich so wenige geäußert haben.
Aber Danke an Euch!
@ anders
Mit dem Gleichheitsgrundsatz kann man nicht überall argumentieren.
Es gibt nun mal den Begriff der Pathologischen Spielsucht.
Das ist nun mal eine Krankheit und da kann der Staat zum Gemeinschaftswohl reglemtierend eingreifen.
Im übrigen hat Frankreich dazu jetzt ein neues Gesetz raus gebracht. Alle privaten Sportwettenanbieter sind verboten. Frankreich hat da übrigens enorm hohe Bußgelder und Gewinnabschöpfungsmaßnahmen festgelegt.
Gruß Meike
Gepostet am 02.03.2007 um 17:23 von:
Benutzer: Meike
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=11843#post11843
Beitrags-Print by Breuer76