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Hallo,

zunächst würde ich das zuständige Umweltamt (Bodenschutz/Unter Wasserbehörde) über die Fläche informieren. Von den Fahrzeugen geht sicher eine nicht unerhebliche Gefahr der Bodenkontamination aus. Ggf. löst sich das Problem dann bereits von selbst bzw. durch die Kollegen.

Eine Gewerbeanmeldung für eine Lagerhalle ohne echt gewerbliche Tätigkeit ist m.M.n. nicht umsetzbar.

Sofern sich nicht an die in der örtlichen Polizeiverordnung geregelten Ruhezeiten gehalten wird, so ist dies - im Rahmen der Möglichkeiten - zu prüfen und entsprechend per Bußgeld zu ahnden.

Gruß, SW9



Gepostet am 17.08.2020 um 13:43 von:
Benutzer: SW9
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