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@ Jannes
also für mich ist nicht das verwendete Programm ausschlaggebend, sondern wie es gesetzlich geregelt ist... die GbR hat nun mal keine Rechtspersönlichkeit und kann daher nicht einer GmbH gleichgestellt werden... wenn jetzt jemand aus der GbR ausscheidet, hat er eine kostenpflichtige Gewerbeabmeldung zu erstatten... wie das programmtechnisch abgewickelt wird steht auf einem anderen Tablett. und steuerrechtlich hat dies das Finanzamt zu beurteilen, welches automatisch eine Ausfertigung der Gewerbeabmeldung erhält....



Gepostet am 12.08.2020 um 14:24 von:
Benutzer: Stadtverwaltung Frankenthal
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