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Hallo,

da kommt es fast ein wenig darauf an, welche Anwendung das jeweilige Gewerbeamt hat. Einige Anwendungen (z.B. ProGewerbe) behandeln eine GdbR, GbR, BGB-Gesellschaft wie eine juristische Person. Das heißt, das Konstrukt abmelden. Und dann müsste jeder nochmal einzeln anmelden.

Andere Anwendungen (z.B. GEVE4) sehen eine GdbR nur als losen Verbund an, bei dem informativ notiert ist, dass hier zwei oder mehrere zusammen arbeiten.
Man könnte dies dann administrativ bereinigen.

Gebührentechnisch wünsche ich Ihnen die zweite Konstellation. Die Wahl haben Sie aber nicht. Melden Sie sich einfach bei Ihrem zuständigen Gewerbeamt.



Gepostet am 12.08.2020 um 11:50 von:
Benutzer: Jannes
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