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Hallo,

ich sehe das in vorliegenden Fall nicht so schlimm, da die Piercingtante ja nicht ohne vorhergehende Bestellung durch den Kunden tätig wird (wesentliches Merkmal des Reisegewerbes), sondern auf Einladung des Kosmetikstudios am Aktionstag teilnimmt.
Lediglich anlässlich Besuchen bei Kunden, zu denen sie nicht bestellt worden ist, sondern von sich aus hingeht, ist eine RGK erforderlich.



Gepostet am 31.07.2020 um 11:45 von:
Benutzer: J. Simon
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